Brückenkurs: Gewerbe und Technik

Für Ingenieur*innen mit ausländischem Berufsabschluss

Zielgruppe

Ingenieur*innen, die über einen im Ausland erworbenen ingenieurwissenschaftlichen Studienabschluss (Bachelor/Master) verfügen.

Teilnahmevorraussetzung

Diese Kurse können sowohl berufsbegleitend als auch während einer Arbeitssuche besucht werden. Es ist möglich, auch nur an ausgewählten Kursinhalten (Modulen) teilzunehmen.

Inhalte

  • Kompetenzfeststellung
  • Orientierung auf dem deutschen Arbeitsmarkt
  • Berufliche Kommunikation
  • Bewerbungstraining
  • Projektmanagement in interkulturellen Teams
  • Fachliche Qualifizierungsangebote

    • Software-Schnupperkurse, z. B. AutoCAD
    • Einführung in HOAI und DIN
  • Persönliche Beratung und Unterstützung
    • Kompetenzanalyse und Erstellung eines individuellen Qualifzierungsplans
    • Ausbau der eigenen Stärken
    • Regelmäßige Entwicklungsgespräche
    • Sprachlernberatung

Finanzierung

Der Sprachkurs wird durch öffentliche Mittel finanziert und ist daher für die Teilnehmenden kostenfrei. Kund*innen des Jobcenters bzw. der Agentur für Arbeit müssen eine Vereinbarung über ihre Teilnahme in Absprache mit ihren Arbeitsvermittler*innen treffen.

 

Kontakt

Berufsfortbildungswerk
Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB GmbH (bfw)

Emilia Behrens

Stresemannstraße 39
28207 Bremen

Telefon: 0421 / 435 16 27
behrens.emilia@bfw.de


Aktueller Kurs:

1. März bis 17. November 2022

Ein laufender Einstieg ist möglich.


Download: Flyer des Brückenkurses “Gewerbe und Technik”

 

Logo bfw Berufsfortbildungswerk

 

 

Berufsanerkennung

In Deutschland darf die Berufsbezeichnung „Ingenieur*in“ nur führen, wenn der Abschluss zuvor in Deutschland anerkannt wurde. Ob der Berufsabschluss gleichwertig ist mit dem deutschen Berufsabschluss „Ingenieur*in“, prüft die Ingenieurkammer in einem Anerkennungsverfahren. Wenn ja, stellt die Kammer eine Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur*in“ aus. Für Menschen, die im Bundesland Bremen wohnen, ist die Ingenieurkammer Bremen die dafür zuständige Stelle.

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