Handreichungen zur Innerbetrieblichen Beschwerdestelle
Jeder dritte Mensch ist in Deutschland von Diskriminierung betroffen – häufig am Arbeitsplatz.
Jeder Betrieb in Deutschland ist nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet, eine Beschwerdestelle einzurichten.
Betroffene von Diskriminierung und Belästigung sollen so in ihren grundlegenden Rechten gestärkt werden. Die vom Arbeitgeber eingesetzte Beschwerdestelle nimmt die Beschwerde auf, prüft sie und teilt der beschwerdeführenden Person das Ergebnis mit.
Erweist sich die Beschwerde als berechtigt, müssen schnellstmöglich (arbeitsrechtliche) Gegenmaßnahmen ergriffen werden.
Einziger Haken: Bis heute kennen nur die allerwenigsten diese gesetzliche Vorschrift!
Unterstützung bei der Einrichtung einer Innerbetrieblichen Beschwerdestelle gibt es bei ADA – Antidiskriminierung in der Arbeitswelt.
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ADA – Antidiskriminierung in der Arbeitswelt                     Â
Arbeit und Leben Bremen e. V.
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