Innerbetriebliche Beschwerdestellen einrichten

Eine Übersicht für Unternehmen, Betriebe und Mitarbeitende

Jeder Betrieb ist verpflichtet, eine Stelle zu benennen, an die sich Beschäftigte bei erlebter Diskriminierung wenden können. Das schreibt das Allgemeine Gleichstellungsgesetz, §13, vor.

  • Doch was muss dabei bedacht werden?
  • Warum ist eine Beschwerdestelle für alle Mitarbeitenden wertvoll?
  • Wo gibt es Unterstützung bei der Einrichtung der Beschwerdestelle?

Diese kurze Übersicht für Unternehmen hilft bei der Orientierung.

 

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Kontakt

ADA – Antidiskriminierung in der Arbeitswelt
Arbeit und Leben Bremen e.V.

Telefon: 0421-96 089-0
E-Mail: info@ada-bremen.de

Bahnhofsplatz 22-28
28195 Bremen
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